Traumatherapie
Wirksame Traumatherapie und Handlungsbedarf
Ein psychisches Trauma ist eine tiefgreifende Verletzung des seelischen Zustandes durch das Erleben eines kritischen, oft lebensbedrohlichen Ereignisses. Für den Betroffenen stellt die erlebte Situation eine erhebliche psychische Belastung dar, die bei daraus resulierenden Folge-Störungen unbedingt durch eine wirksame Traumatherapie professionell behandelt werden sollte.
Trauma-Folgestörungen sollten unbedingt psychotherapeutisch behandelt werden. Die damit einhergehenden Belastungen und Symptome können chronifizieren und Komplikationen sowie massive Folge-Erkrankungen entwickeln. Bleiben Trauma-Folgestörungen zu lange undbehandelt, können sie zu schwer belastenden Veränderungen der Persönlichkeit führen.
Traumatisierende Lebensereignisse
Um ein psychisches Trauma bei einem Menschen auszulösen muss das Lebensereignis keineswegs von katastrophalem Ausmaß sein. In vielen Fällen sind es schon fast Alltagssituationen, die jedem Menschen unvorbereitet begegnen können.
Folgende kritische Lebensereignisse können die menschliche Psyche schwer belasten und zu massiven Trauma-Folgen führen:
- Kriege, Gefangenschaft, Folter, Vertreibung, Verschleppung, Flucht, Kampferfahrung
- Naturkatastrophen
- Hohe materielle Verluste, Kriegsschäden
- Internierung in Straf- und Gefangenen-Lagern
- Massenvernichtung
- Gewalterfahrung, Entführung
- Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung
- Psychischer Druck, Psychoterror, Erpressung
- Vernachlässigung
- Vereinsamung, soziale Isolation
- Wiederholte Demütigung, permanente Abwertung
- Verlust oder schwere Krankheit geliebter Menschen
- Schwere Unfälle in erhebl. Ausmaß (z.B. Zugunglück, Flugzeug-Absturz )
- Alkohol-, Medik.- bzw. Drogen-Missbrauch/-Abhängigkeit im Elternhaus
- Ständige (auch gefühlte) Abhängigkeit von anderen Menschen
- Permanent empfundene Hilflosigkeit und Ohmacht
- Lebensbedrohliche Ereignisse etc.
Ob es in solchen Situationen tatsächlich zur Manifestation von Trauma-Folgestörungen kommt, hängt u.a. in hohem Maße auch von der Verletztlichkeit der Psyche ab, die wir jedoch in der Regel nicht selbst bewusst einschätzen können.
Einige Beispiele:
- Auto-Unfall mit relativ geringfügigen Folgen
- Wiederholtes Prügeln als „erzieherische Maßnahme“ (z.B. Ohrfeigen)
- Wiederholte unangemessene Bestrafung von Kindern („erzieherische Maßnahme“) durch Prügel/Ohrfeigen, Einsperren der Kinder, Ausgehverbot und andere freiheitsentziehende Bestrafungen, Wegnehmen von Handy und anderen Kommunikationsmitteln, die (heute) zum sozialen Umgang gehören und das soziale Leben einschränken
- Wiederholtes Versagen in Prüfungs- und Leistungssituationen
- Ausübung psychischen Zwangs und Drucks etc.
Was geschieht bei einer Traumatisierung ?
Für die Psyche des Betroffenen stellt sich in einer solchen Situation die Frage, ob sie diese Verletzung angemessen verarbeiten kann oder ob die Verletzung so tiefgreifend ist, dass durch den Versuch, das Erlebnis zu verarbeiten nachhaltig seelischer Schaden droht. Im zweiten Fall wird das System des Betroffenen das belastende Erlebnis verdrängen oder dissoziieren. Das bedeutet, dass unser System den als belastend erlebten Realitätsausschnitt (das belastende Ereignis) aus unserer Erlebensverarbeitung ausschließt und als unverarbeiteten Realitätsschnipsel so im System des Betroffenen speichert. Der Betroffene braucht sich so (zunächst) nicht mit dem belastenden Ereignis auseinander zu setzen und erspart sich somit Angst und seelischen Schmerz. Auf diese Weise schützt sich die Seele. Dieser Vorgang vollzieht sich unbewusst und ist völlig normal/gesund.
Problematisch wird es erst, wenn die Verarbeitung des belastenden Erlebnisses nicht angemessen nachgeholt werden kann oder das traumatische Erlebnis zu einem späteren Zeitpunkt durch ähnliche Auslöse-Reize getriggert wird (Re-Traumatisierung). Reichen dann die Ressourcen des Betroffenen nicht aus, um damit angemessen umzugehen, entstehen oft sogenannte Trauma-Folgestörungen.
Eine der oftmals dabei entstehenden Trauma-Folgestörungen ist die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).
Welche Bedeutung hat ein Trauma ?
Für den Betroffenen hat eine Traumatisierung erheblich belastende Auswirkungen:
- Wiederkehrende Erinnerungen an das traumatisierende Erlebnis
- Tagträume, Flashbacks, Albträume mit wiederkehrenden belastenden Inhalten
- Ständig überhöhte Wachsamkeit
- Ausgeprägte Vermeidung belastungsauslösender Ereignisse/Situationen/Objekte
- Sozialer Rückzug
- Das Bedürfnis, wegzulaufen
- Vegetative Stress-Symptome wie Herzrasen, Zittern, Schwitzen, Mundtrockenheit etc.
- Dissoziative Symptome
Wirksame Traumatherapie und ihre Effekte
Eine wirksame Traumatherapie verfolgt das Ziel, Verletzungen der Psyche angemessen zu verarbeiten, in das Gesamt-Erleben des Betroffenen wieder zu integrieren und die Ressourcen für eine Bewältigung des Alltags, der Arbeitstätigkeit und des sozialen Miteinanders wieder angemessen nutzen zu können.
Wirksame Traumatherapie und ihre Voraussetzungen
Bevor die eigentliche Arbeit mit den traumatisierendne Erlebnissen beginnt, ist es unverzichtbar, sicherzustellen, dass der Betroffene angemessen stabil ist, um sich erneut mit den belastenden Situation auseinander zu setzen. Ist dies noch nicht sichergestellt, muss zunächst eine ausreichende Stabilisierung erreicht werden, um eine Re-Traumatisierung zu vermeiden.
Eine wirksame Traumatherapie nutzt Verfahren und Techniken, die neben anderen Methoden auch kognitiv angelegt sind, aber auch solche, die mit dem Unterbewusstsein des Betroffenen arbeiten. In diesem Zusammenhang kann insbes. auf medizinisch-therapeutische Hypnose und EMDR in der Regel nicht verzichtet werden.
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Einzeltherapie
Dauer: 60 Minuten
Gebühren: 99,00 € pro Termin
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=> 99,00 Euro pro Sitzung
4 Folge-Termine pro Monat: 12 % Nachlass
=> 87,12 Euro pro Sitzung
6 Folge-Termine pro Monat: 15 % Nachlass
=> 84,15 Euro pro Sitzung
8 Folge-Termine pro Monat: 18 % Nachlass
=> 81,18 Euro pro Sitzung
Paartherapie (2 Pers.)
Dauer: 90 Minuten
Gebühren: 150,00 € pro Termin
Nachlass-Regelung:
3 Folge-Termine pro Monat: 0 % Nachlass
=> 150,00 Euro pro Sitzung
4 Folge-Termine pro Monat: 12 % Nachlass
=> 132,00 Euro pro Sitzung
6 Folge-Termine pro Monat: 15 %Nachlass
=> 127,00 Euro pro Sitzung
8 Folge-Termine pro Monat: 18 % Nachlass
=> 123,00 Euro pro Sitzung
Mini-Gruppentherapie
Erst-Termin: obligatorisch
Anzahl Teilnehmer: 3
Anzahl Gruppen-Termine: 10 pro Terminblock
Dauer Gruppen-Termine: 90 Min. (1,5 Std.)
Gebühren pro Gruppen-Termin: 50,00 €
Maxi-Gruppentherapie
Erst-Termin: obligatorisch
Max. Anzahl Teilnehmer: 6
Anzahl Gruppen-Termine: 10 pro Terminblock
Dauer Gruppen-Termine: 90 Min. (1,5 Std.)
Gebühren pro Gruppen-Termin: 50,00 €
Zahlung
Es bestehen die Möglichkeiten der Karten-Zahlung und Bar-Zahlung.
Heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Bitte beachten Sie:
Nach Maßgabe der vorliegenden Symptome, Erkrankungen, Belastungen und des Zustandes des Patienten/Klienten werden verschiedene Therapieformen miteinander kombiniert, um für den Patienten/Klienten den bestmöglichen Nutzen zu bieten. Die Behandlungskosten werden von Krankenversicherungen nicht übernommen.
Selbst gezahlte Therapie- | Behandlungskosten sind in Abhängigkeit des Einzelfalls oftmals steuerlich absetzbar. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
Honorar- und Zeit-Angaben gelten für die
Therapie-Aufnahme ab: 01.03.2023
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Therapie-Rahmen

In welchem Rahmen findet Ihre Therapie statt?
- Ganzheitlicher Ansatz und persönliche individuelle Behandlung
- Es gibt kein Wartezimmer - Ihre Termine sind für Sie ganz persönlich reserviert. Sie haben keine Wartezeit. Sie können Ihre Zeit optimal nutzen.
- Sie befinden sich in persönlicher Atmosphäre und haben keinen Zeitdruck. Sie haben Zeit für sich.
- Sie stehen mit Ihrer persönlichen Situation und Ihren Belastungen im Mittelpunkt. Das ist die Leitlinie für Ihre psychotherapeutische Behandlung.
- Krankenversicherungen sind nicht eingebunden, erhalten keine Information und haben somit keinen Einfluss auf die Behandlung.
- Maßgeschneiderte individuelle Behandlung sowie Kombination mehrerer Therapie-Richtungen nach Maßgabe Ihrer Belastungen und persönlichen Voraussetzungen
- Sie sind Selbstzahler. Das bedeutet Stärkung Ihrer Motivation, Eigenverantwortung und Unabhängigkeit.
- Die von Ihnen gezahlten Behandlungsgebühren sind nach Maßgabe des Einzelfalls oftmals steuerlich absetzbar.
- Nachlässe (Rabatte) in Abhängigkeit der gebuchten Termine
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Gift-Notruf: 06841 19240
Kinder- und Jugend-Telefon:
0800 1110333
0800 1110550
0681 991800
0681 36767
Suchthilfe und Beratung:
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