Infektionsschutz

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Gesundheitsamt Saarbrücken

Maßnahmen zum Infektionsschutz

 

Nachfolgend sind die in meiner Praxis umgesetzten Maßnahmen zum Infektionsschutz (auch insbes. zu Corona | Virus: SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-19) beschrieben.

Meine Praxis ist eine reine Terminpraxis. Es ist somit ausgeschlossen, dass sich mehrere Patienten | Klienten zeitgleich in meiner Praxis aufhalten.

Infektionsschutz: Hygiene-Abstand


In der Regel ist während der Durchführung der psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen kein Körperkontakt erforderlich, so dass der Hygiene-Abstand von mind. 1,50 m problemlos eingehalten werden kann. Bitte berücksichtigen Sie dies während Ihres Praxis-Aufenthaltes.

Infektionsschutz: Hände-Desinfektion


Bitte desinfizieren Sie beim Betreten und Verlassen meiner Praxis Ihre Hände im Ein-/Ausgangsbereich. Um eine wirksame Desinfektion zu gewährleisten, halten Sie bitte Ihre Hände mit dem Händedesinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang feucht und verreiben Sie das Desinfektionsmittel über die gesamte Hautoberfläche Ihrer Hände.

Infektionsschutz: Atemschutz-Maske

 

Bitte tragen Sie während des Praxis-Aufenthaltes grundsätzlich eine Atemschutzmaske. Sollte Ihnen das Tragen der Atemschutz-Maske gesundheitliche Schwierigkeiten (wie z.B. Kreislaufstörungen, Schwindelgefühle, Sehstörungen etc.) bereiten bzw. Ihre Atmung über das normale Maß hinaus behindert sein, weisen Sie mich bitte darauf hin. Wir werden in diesem Fall alternative Möglichkeiten nutzen, die Grundsätze des Infektionsschutzes einzuhalten.

Infektionsschutz: Transparente Trennwand


Bei Gesprächen und Behandlungen kann der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden. Eine transparente Trennwand sorgt im Bedarfsfall für zusätzliche Reduzierung des Infektionsrisikos.

Infektionsschutz: Luft-Reinigungssystem


Um das Infektionsrisiko weiterhin zu minimieren, wird die Raumluft der Praxis durch ein hoch-wirksames mehrstufiges Filtersystem geleitet und in hohem Maße von belastenden Schadstoffen befreit.

Handschuhe im Bedarfsfall


Im Bedarfsfall werden geeignete medizinische, einmalig zu verwendende latexfreie Handschuhe getragen.

Gesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz


Die gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz werden eingehaten.