Honorar und Zahlung

In meiner Praxis sind Sie ganz privat


Die Praxis ist eine reine Privatpraxis, die ein individuelles Eingehen auf den Patienten/Klienten mit seinen Belastungen in seiner ganz persönlichen Lebenssituation ermöglicht und einen ganz individuellen Zuschnitt der Therapie erlaubt.

Krankenversicherungen haben auf die für Sie bestimmten Therapie-Verfahren keinen Einfluss. Das gewährt dem Patienten/Klienten einen hohen therapeutischen Nutzen und dem Behandler ein hohes Maß an therapeutischer Freiheit – ganz im Interesse des Patienten/Klienten.

Honorar und Zahlung
Karten- und Bar-Zahlung sind möglich

Nach Maßgabe der vorliegenden Symptome, Erkrankungen, Belastungen und des Zustandes des Patienten/Klienten werden verschiedene Therapieformen miteinander kombiniert, um für den Patienten/Klienten den bestmöglichen Nutzen zu bieten.

Die Behandlungskosten werden von Krankenversicherungen nicht übernommen. Selbst gezahlte Behandlungskosten sind in der Regel steuerlich absetzbar. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

Honorar

 

Info-Gespräch

  • Dauer: 30 Min. (0,50 Std.)
  • Gebühr: 35,00 Euro
  • Nach Therapie-Beginn (ab dem 2. Folgetermin) wird der Betrag
    verrechnet. So ist das Info-Gespräch in diesem Fall für Sie letztlich
    kostenfrei.

Erst-Termin (für jede genannte Therapieform obligatorisch)

  • Dauer: 150 – 180 Min. (2,50 – 3,00 Std.)
  • Einmalige Gebühr: 180,00 Euro
  • Der Erst-Termin kann nicht in Gruppenform durchgeführt werden
    und ist für jeden Patienten separat erforderlich.
  • >> Terminanfrage

Einzeltherapie (Folgetermine)

Paartherapie (Folgetermine)

Mini-Gruppentherapie (Folgetermine)

  • Sitzungsdauer: 90 Min. (1,50 Std.)
  • Gebühr pro Sitzungstermin: 50,00 Euro (pro Person)
  • Anzahl Sitzungstermine: 10
  • Anzahl Teilnehmer: 3
  • Voraussetzung für den Gruppen-Start:
    Die Teilnahme von 3 Personen ist sichergestellt.
    Der Patient wurde praxisseitig über die Gruppenbildung informiert.
    Der individuelle Erst-Termin hat stattgefunden.
    Erst-Termin und Gruppentermine sind vollständig gezahlt.
  • >> Gruppenteilnahme vormerken

Maxi-Gruppentherapie (Folgetermine)

  • Sitzungsdauer: 90 Min. (1,50 Std.)
  • Gebühr pro Termin: 50,00 Euro (pro Person)
  • Anzahl Teilnehmer: max. 6
  • Voraussetzung für den Gruppen-Start:
    Die Teilnahme von mind. 4 Personen ist sichergestellt.
    Der Patient wurde praxisseitig über die Gruppenbildung informiert.
    Der individuelle Erst-Termin hat stattgefunden.
    Erst-Termin und Gruppentermine sind vollständig gezahlt.
    >> Gruppenteilnahme vormerken

Einzeltherapie – online (per Audio und Video)

  • Sitzungsdauer: 75 Min. (1,25 Std.)
  • Gebühr pro Termin: 115,00 Euro
  • Anzahl der zu behandelnden Personen: 1
  • Voraussetzungen für Online-Termine:
    – Erst-Termin (2,50 – 3,00 Std., Praxistermin) hat stattgefunden
    – Gemeinsame Abstimmung mit dem Behandler
    – Frühestens nach dem 2. Folgetermin (Praxistermin) möglich
    – Keine Anwendung von Hypnose bzw. EMDR
    – Keine Anwendung aufdeckender Verfahren
    – Teilnahme weiterer Personen: Nach vorheriger Abstimmung
  • >> Terminanfrage

Zahlungsmöglichkeiten

  • Karten-Zahlung
  • Bar-Zahlung
  • Überweisung (nur bei Online-Terminen)

Bitte beachten Sie:

  • Heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der
    Umsatzsteuer befreit.
  • Honorar- und Zeit-Angaben gelten für die
    Therapie-Aufnahme ab: 01.03.2023

 

Ihre Vorteile bei einer privat gezahlten Psychotherapie

  • Ihr Termin ist für Sie ganz persönlich reserviert. Ein Wartezimmer gibt es nicht.
  • Nutzen Sie Ihre Zeit optimal. Sie haben keine Wartezeit.
  • Sie haben Zeit für sich
  • Persönliche Atmosphäre ohne Zeitdruck
  • Freies therapeutisches Arbeiten ohne Einbindung/Einflussnahme durch Krankenversicherungen
  • Die Behandlung orientiert sich an Ihren Bedürfnissen und damit an Ihrer persönlichen Lebenssituation mit Ihren individuellen Belastungen.
  • Nutzung einer breiten Methoden-Auswahl

Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung

Heilpraktiker nehmen nicht am Erstattungssystem der Krankenversicherungen teil. Krankenversicherte erhalten aus diesem Grund von ihrer Versicherung im Regelfall keine Erstattung der Behandlungskosten. Der Patient/Klient ist im Regelfall Selbstzahler. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.

Steuerliche Berücksichtigung

Selbst gezahlte Therapie- | Behandlungskosten sind in Abhängigkeit des Einzelfalls oftmals steuerlich absetzbar. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.