Allemeine Geschäftsbedingungen | AGB
1. Behandlungsvoraussetzungen | Behandlungsleistungen | Praxis-Organisation
1.1 Behandler | Behandlungsleistungen
Der Behandler (Praxis-Inhaber)
Joachim Maria Franzen
Heilpraktiker für Psychotherapie
Staatl. Zulass. gem. Heilpraktikergesetz
0177 7557949
info@praxis-jmfranzen.com
https://psychotherapie-saarland.com
Praxis-Anschrift:
Mainzer Straße 139
66121 Saarbrücken
durch die Erteilung der Erlaubnis seitens der zuständigen Behörde zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde im Bereich Psychotherapie gem. Heilpraktikergesetz berechtigt (s. Zulassungsbehörde/Aufsichtsbehörde).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Praxis für Psychotherapie Joachim Maria Franzen, insbesondere für die Planung/Terminierung/Zahlung/Vorbereitung/ Durchführung/Nachbereitung psychotherapeutischer/psychologischer/beratungsbezogener Sitzungen.
1.3 Vertrag
1.3.1 Vertragliche Verbindlichkeit der Terminvereinbarung | Vertragsgegenstand | Zahlungspflicht
Mit jeder Terminvereinbarung, auch wenn diese mündlich oder stillschweigernd durch übereinstimmendes Handeln vorgenommen wurde, kommt ein Vertrag zwischen Praxis-Inhaber/Behandler und dem Patienten/Klienten zustande. Vertragsgegenstand ist die jeweils für den Patienten/Klienten exklusiv (ausschließlich) persönlich reservierte Termin-Zeit. In diesem Zusammenhang bietet der Praxis-Inhaber/Behandler dem Patienten/Klienten seine Zeit (Termin-Zeit) an und der Patient/Klient nimmt diese an. Auf diese Weise kommt eine verbindliche Terminvereinbarung zustande. Alle Terminvereinbarungen/Terminbuchungen (auch mündliche oder stillschweigende) sind jeweils vertraglich verbindlich. Das schriftliche Dokument des Behandlungsvertrages beinhaltet die vereinbarten Regelungen und dient lediglich der Nachweisbarkeit, Haftungsregerlung sowie der Erfüllung bestehender Informationspflichten, nicht jedoch dem Vertragsschluss selbst. Die berechneten Gebühren sind die Vergütung dieser für den Patienten exklusiv reservierten Zeit und sind zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung zu zahlen. Die ausschließlich und persönlich für den Patienten/Klienten reservierte Termin-Zeit ist mit jeder getroffenen Termin-Vereinbarung zahlungspflichtig. Mit der jeweiligen Terminvereinbarung akzeptiert der Patient/Klient die mit jedem Vertragsschluss mitgeltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen.
1.3.2 Zustandekommen des Vertrages in den Praxisräumen
In den Praxisräumen kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung zustande. Vertragsgegenstand ist die ausschließlich für den Patienten/Klienten reservierte Terminzeit. Die Zahlungspflicht zu den einzelnen Terminen entsteht bei jeder Terminvereinbarung.
1.3.3 Zustandekommen des Vertrages bei Online-Terminbuchung
Bei Online-Terminbuchung kommt der Vertrag bei jeder Terminbuchung erst mit der Zahlung des Termins (z.B. per Banküberweisung) zustande. Vertragsgegenstand ist die ausschließlich für den Patienten/Klienten reservierte Terminzeit. Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist keine Zahlung, ist der Praxis-Inhaber/Behandler berechtigt, den vorab eingeplanten Termin ersatzlos zu stornieren.
1.4 Schriftlicher Behandlungsvertrag
Zwischen Behandler (Auftragnehmer) und Patient/Klient (Auftraggeber) wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag vom Typ eines Dienstleistungsvertrages (gem. § 611 ff. BGB) geschlossen. Der schriftliche Behandlungsvertrag dokumentiert lediglich die getroffenen Vereinbarungen und dient lediglich der Nachweisbarkeit, Haftungsregelung sowie der Erfüllung bestehender Informationspflichten, nicht jedoch dem Vertragsschluss selbst. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutz-Bestimmungen/-Erklärung sind mitgeltende Regelwerke für den schriftlichen Behandlungsvertrag.
Bei minderjährigen Patienten wird der Behandlungsvertrag zwischen dem Praxis-Inhaber/Behandler und dem gesetzlichen Vertreter (Auftraggeber) vertretungsweise für den Patienten (minderjährige Person) geschlossen.
Patienten betreffend, für die vom zuständigen Betreuungsgericht nach dem Bundesbetreuungsgesetz ein Betreuer für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge bestellt wurde, kommt der Behandlungsvertrag zwischen dem Praxis-Inhaber/Behandler und dem bestellten Betreuer (Auftraggeber) vertretungsweise für den Patienten/Klienten (betreute Person) zustande.
Patient ist immer die Person, welche die Behandlungsleistung empfängt und die seitens des Behandlers zu erbringenden Behandlungsleistungen persönlich in Anspruch nimmt.
Vertragsgegenstand ist die jeweils für den Patienten/Klienten exklusiv (ausschließlich) persönlich reservierte Terminzeit. Die berechneten Gebühren sind die Vergütung dieser für den Patienten exklusiv reservierten Zeit und sind zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung zu zahlen.
1.5 Beginn der psychotherapeutischen Behandlung
Die psychotherapeutische Behandlung beginnt erst nach Unterzeichnung und Abschluss des schriftlichen Behandlungsvertrages. Das Gespräch vor Unterzeichnung des Behandlungsvertrages dient ausschließlich der Erhebung der Patientendaten mit dem Zweck der Ausfertigung des Vertrages sowie der Aufklärung des Patienten/Klienten. Vor Unterzeichnung des Behandlungsvertrags werden keine Gespräche über die Belastungen des Patienten/Klienten geführt, keine therapieorientierten Fragen gestellt; es finden weiterhin keine psychotherapeutischen Behandlungen oder Interventionen statt.
1.6 Empfang von Telefonaten und elektronischen Nachrichten
Der Patient/Klient bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter oder Betreuer stimmen dem Empfang unverschlüsselter Telefon-Anrufe/elektronischer Nachrichten (z.B. SMS, WhatsApp etc.) im Rahmen der terminbezogenen Klärung und therapeutischen Behandlung zu, auch wenn dabei Gesundheitsdaten betroffen sein können und das Risiko besteht, dass Dritte unbefugt Zugriff auf die Inhalte nehmen.
2.1 Allgemeines
- Der Patient/Klient ist Selbstzahler.
- Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist für diese Praxis nicht maßgeblich.
- Jeder Termin wird zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gezahlt. Der Zahlungseingang muss spätestens bis zum Beginn des Termins vollständig erfolgt sein; andernfalls ist der Praxis-Inhaber/Behandler berechtigt, den Termin ersatzlos abzusagen bzw. zu stornieren.
- Für Online-Sitzungen gelten grundsätzlich die gleichen Durchführungszeiten und Gebührensätze wie für die Leistungserbringung im persönlichen Praxis-Termin. Die Sitzungen werden vor Terminbeginn gezahlt.
- Die Zahlungsmöglichkeiten im Praxistermin sind: Bar-Zahlung und Giro-Karte/EC-Karte. Im Falle der Online-Terminbuchung wird der Patient/Klient gebeten per Banküberweisung zu zahlen.
- Grundsätzlich erhält der Patient/Klient einen Beleg als Nachweis seiner Gebühren-Zahlung. Benötigt der Patient/Klient darüber hinaus Einzel-Belege, Einzel-Rechnungen oder eine quartalsweise/halbjährliche/jährliche Abrechnungsübersicht bzw. Sammelrechnung, so informiert er den Praxis-Inhaber/Behandler rechtzeitig, der ihm das Dokument im Termin aushändigt oder zuleitet.
- Privat gezahlte Behandlungsgebühren können steuerlich absetzbar sein. Entsprechende Auskünfte erteilt der Steuerberater.
- Im Falle einer Paar-/Partner-Therapie/-Beratung sind beide volljährigen Partner gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
- Heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
2.2 Exklusive verbindliche Termin-Reservierung
Die Praxis ist eine reine Terminpraxis, hält kein Wartezimmer vor und arbeitet ausschließlich mit festen Terminen. Es gibt keine offene Sprechstunde ohne Termin und kein „Durchschleusen“ mehrerer Patienten/Klienten. Vereinbarte Termine sind exklusiv, ausschließlich und persönlich mit dem Patienten verbindlich vereinbart und für ihn fest reserviert. Termine werden nicht mehrfach für den gleichen Zeitraum vergeben; es finden damit keine parallelen Behandlungen im gleichen Zeitraum statt.
2.3 Termin-Reservierung als entgeltpflichtige Leistung | Zahlung bei Terminvereinbarung
Die Termin- und Zeit-Reservierung selbst wird als zahlungspflichtige Leistung vereinbart.
Zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung wird die entsprechende Zeit des Behandlers/Praxisinhabers für den Patienten/Klienten persönlich und verbindlich zugesichert und reserviert. Darüber hinaus wird jeder Termin für den Patienten/Klienten individuell vorbereitet und verursacht bereits vor Terminbeginn Arbeit und Aufwand.
Somit stellt die Zahlung den Gegenwert der ausschließlich, verbindlich und persönlich reservierten Zeit für den Patienten/Klienten dar. Um eine faire und sichere Termin-Reservierung zu gewährleisten, erfolgt die Zahlung grundsätzlich zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung/Terminbuchung und nicht erst zum Zeitpunkt der therapeutischen Behandlung.
2.4 Termin-Absage | Vergütung bei Annahmeverzug (Nichtinanspruchnahme reservierter Termine)
2.4.1 Schriftliche Termin-Absage
Terminabsagen erfolgen in jedem Fall schriftlich (z.B. per E-Mail, SMS oder über die Website) an den Praxis-Inhaber. Telefonische Absagen sind aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.
Möglichkeiten der Absage:
– Per SMS an 0177 7557949 (Bitte mit Angabe des vollständigen Namens)
– Per E-Mail an info@praxis-jmfranzen.com
– Nutzung des Widerruf-Formulars
– Nutzung des Links in der zugeleiteten E-Mail zur Termin-Bestätigung
2.4.2 Rechtzeitige Absage
Nach Zahlung des vereinbarten Termins ist eine kostenfreie Absage bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn (rechtzeitige Absage) möglich. Bei rechtzeitiger Absage erhält der Patient/Klient eine übertragbare Gutschrift in Höhe der gezahlten Termingebühr, die von ihm oder einer anderen Person gegen einen Termin zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden kann. Die Gutschrift ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig und verliert nach Ablauf dieser Zeit ihren Wert.
Die Einlösung der Gutschrift erfolgt nach Verfügbarkeit von Behandlungsterminen. Ein Anspruch auf bestimmte oder kurzfristige Termine besteht nicht. Die Praxis behält sich vor, zeitliche oder kapazitätsbezogene Kontingente für die Einlösung von Gutschriften festzulegen, insbesondere bei erhöhter Nachfrage oder eingeschränkten Terminmöglichkeiten (z. B. Urlaubszeiten oder Jahresende). In diesem Fall erfolgt die Terminvergabe in zeitlicher Reihenfolge nach Anfrageeingang. Eine Rückzahlung der Gebühren oder Auszahlung der Gutschrift ist nicht möglich.
2.4.3 Verspätete Absage
Erscheint der Patient zum Termin nicht oder sagt diesen nicht rechtzeitig ab, befindet er sich gemäß § 293 BGB im Annahmeverzug. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch gemäß § 615 BGB bestehen – unabhängig davon, ob die Leistung noch erbracht wird. Sollten solche Termine nicht an andere Patienten/Klienten anderweitig vergeben werden können, entsteht dem Praxis-Inhaber ein finanzieller Schaden.
Bei Nichterscheinen oder bei Absage weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn wird daher die volle Gebühr als sogenannter „Pauschalierter Schadenersatz“ fällig (§ 615 BGB), wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Zugehörige, bereits gezahlte Termingebühren werden einbehalten. Eine Rückerstattung gezahlter Gebühren ist in diesen Fällen ausgeschlossen, da der Termin kurzfristig nicht mehr an andere Patienten/Klienten vergeben werden kann. Ein weiterer Schadensnachweis ist nicht erforderlich. Dem Patienten/Klienten bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Absage und dienen der Absicherung der für den Patienten/Klienten exklusiv reservierten Termin-Zeit.
Der Praxisinhaber/Behandler ist im Falle von Terminabsagen durch den Patienten grundsätzlich bemüht, den Termin anderen Patienten/Klienten anzubieten. Dennoch kann ein Verdienstausfall jederzeit entstehen und somit nicht ausgeschlossen werden.
2.4.4 Kulanz-Regelung
Kulanzregelungen erfolgen freiwillig und im Einzelfall. Ein genereller Anspruch besteht nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete und fehlende Absagen sowie Nichterscheinen zu einem Verdienstausfall führen, den ich nicht tragen kann.
2.4.5 Online-Terminbuchung
2.4.5.1 Verbindliche Online-Terminbuchung
Jeder Termin wird für den Patienten/Klienten individuell vorbereitet und verursacht bereits vor Terminbeginn Arbeit und Aufwand. Um eine faire und persönliche Terminplanung zu gewährleisten, ist eine verbindliche Online-Termin-Reservierung nur nach einer erfolgreichen Vorauszahlung per Banküberweisung möglich. In diesem Fall wird der Termin über den auf der Praxis-Website erreichbaren Buchungskalender durch den Patienten/Klienten selbst gebucht. Der Termin ist damit vorab zunächst (nur) eingeplant. Erst nach Eingang der Zahlung (per Banküberweisung) wird der Termin für den Patienten/Klienten sicher und persönlich reserviert. Terminbuchungen, welchen nach spätestens drei Tagen keine Zahlung folgt, werden wieder storniert. Der Behandlungsvertrag kommt bei Online-Terminbuchung mit dem Zahlungseingang rechtswirksam zustande (§ 145 ff. BGB).
2.4.5.2 Widerrufsrecht bei Online-Terminen
Bei Online-Terminbuchungen besteht für den Patienten/Klienten ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses erlischt vorzeitig, wenn der Patient/Klient zustimmt, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf dieser Frist beginnt und vollständig erbracht wird (§ 356 Abs. 4 BGB). Der Patient/Klient bestätigt den Verzicht auf sein Widerrufsrecht sowie die Kenntnis der Widerrufsbelehrung/des Widerrufformulars zum Zeitpunkt der Online-Terminbuchung.
3. Info-Termin | Erst-Termin | Folge-Termine
3.1 Info-Termin (Info-Gespräch) – Separater Termin
Info-Gespräche können online gebucht oder in der Praxis vereinbart werden. Dauer und Gebühren gestalten sich nach der Gebühren-Vereinbarung. Das Info-Gespräch dient dem gemeinsamen Kennenlernen, der Information, Orientierung sowie des Einfühlens des Patienten/Klienten und wird gemäß Gebühren-Vereinbarung berechnet. Bei Therapiebeginn werden die Gebühren ab dem 3. Folgetermin mit den Sitzungsgebühren verrechnet; das Info-Gespräch ist in diesem Fall kostenlos. Wichtige Themen und Inhalte des Info-Gesprächs sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Gegenseitiges Kennenlernen, Beantwortung von Patienten-Fragen, Klärung von Patienten-Erwartungen, Klärung von Patienten-Bedürfnissen und -Wünschen, Info zum Ablauf der Therapie, Klärung eventueller Kontraindikationen, Info zu Gebühren/Zahlung und Entscheidung bezüglich Therapie-Aufnahme. Sollte der Zeitrahmen des Info-Gesprächs nicht ausreichen, so können Themen auch in Erst- bzw. Folge-Termine verlagert oder dort weitergeführt werden.
3.2 Info-Termin (Info-Gespräch) – Bestandteil des Erst-Termins
Das Info-Gespräch findet innerhalb der ersten 30 Minuten des Erst-Termins statt. Dauer und Gebühren gestalten sich nach der Gebühren-Vereinbarung. Bei Therapiebeginn werden die Gebühren ab dem 3. Folgetermin mit den Sitzungsgebühren verrechnet; das Info-Gespräch ist in diesem Fall kostenlos. Die folgenden drei Fälle werden unterschieden:
Fall 1: Kein Therapiebeginn:
Wird keine Therapie begonnen, wird das Info-Gespräch gemäß Gebühren-Vereinbarung berechnet und der Erst-Termin ist nach 30 Minuten beendet.
Fall 2: Therapiebeginn:
Entscheidet sich der Patient/Klient zum Beginn der Therapie, wird der Erst-Termin über 30 Minuten hinweg fortgesetzt und gemäß Gebühren-Vereinbarung berechnet. Eine gesonderte Berechnung des Info-Gesprächs erfolgt nicht.
Fall 3: Therapiebeginn innerhalb von 7 Tagen:
Sollte sich der Patient/Klient innerhalb von 7 Tagen zum Beginn der Therapie entscheiden, wird die Gebühr des Info-Gesprächs gemäß Gebühren-Vereinbarung ab dem 3. Folgetermin mit den Sitzungsgebühren verrechnet; das Info-Gespräch ist in diesem Fall kostenlos.
3.3 Erst-Termin
Erst-Termine können online gebucht oder in der Praxis vereinbart werden. Vor Stattfinden von Gruppen-Sitzungen ist die Durchführung des Erst-Termins verpflichtend. Dauer und Gebühren gestalten sich nach der Gebühren-Vereinbarung. Wichtige Themen und Inhalte des Erst-Termins sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Info-Gespräch, Aufklärung, Aufnahme, Klärung offener Fragen, Klärung der Lebenssituation, Klärung der Belastungen, Klärung der Symptome, Anamnese, Exploration, Befundung, Diagnostik, Therapieplanung, Datenschutz, Behandlungsvertrag, Ausschluss organischer Ursachen und, soweit erforderlich, das Einholen von Patienten-/Klienten-Zustimmungen. Sollte der Zeitrahmen des Erst-Termins nicht ausreichen, so können Themen auch in Folge-Termine verlagert oder dort weitergeführt werden.
3.4 Folge-Termine
Folge-Termine können online gebucht oder in der Praxis vereinbart werden. Dauer und Gebühren gestalten sich nach der Gebühren-Vereinbarung. Wurden Info-Gespräche berechnet, so werden diese ab dem 3. Folge-Termin mit den Sitzungsgebühren verrechnet; das Info-Gespräch ist in diesem Fall kostenfrei. Wichtige Themen und Inhalte der Folge-Termine sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Anwendung der therapeutischen Verfahren, fortlaufende Psychoedukation und fortlaufende Aufklärung, soweit erforderlich das Einholen von Patienten-/Klienten-Zustimmungen, Therapiefortschritt nach Maßgabe der Lebenssituation, Ressourcen und Möglichkeiten des/der Patienten/Klienten.
3.5 Empfohlene Anzahl von Terminen
10. Nutzung von Online-Formularen | Datenschutz
Die auf dieser Website zugänglichen Online-Formulare dienen dem Zweck der Kontaktaufnahme, der Terminanfrage der Anmeldung der Teilnahme an Info-Veranstaltungen und Vorträgen.
11. Weiterleitung des Patienten
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